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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Die in Angeboten und sonstigen Produktinformationen enthaltenen Angaben stellen - vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung - keine zugesicherten Eigenschaften dar. Durch Anklicken des Buttons "Abschicken" im Bestellformular geben Sie eine verbindliche Bestellung der dort beschriebenen Ware ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
 
§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten
(1) Es gelten die im Angebot gemachten oder im Internet angegebenen Preise für Lieferungen innerhalb Deutschlands und der EU.
(2) Portokosten und Nachnahmegebühr gehen zu Lasten des Verkäufers. Verpackungsmaterial wird nicht berechnet.
(3) Es können jedoch im Einzelfall andere Portokosten schriftlich vereinbart werden.
 
§ 4 Gewährleistung, Mängelrügen
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung, dem Verkäufer schriftlich anzeigt. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Qualität sind offensichtliche Mängel. Waren mit offensichtlichen Mängeln dürfen nicht eingebaut und/oder mit beweglichen Sachen verbunden und/oder vermischt werden. Andere Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Verkäufer berechtigt ist, im Falle eines Mangels der Ware nach Wahl des Verbrauchers nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Käufer Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
(3) Beim Verkauf von neuen beweglichen Sachen an einen Unternehmer, sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Verbraucher verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
 
§ 5 Liefertermin und -frist
(1) Wir liefern in der Regel in ca. 2-5 Tagen. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, erhalten Sie eine Nachricht von uns.
(2) Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellte Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Transportsperre, Transportumleitung, Wagonmangel, Unmöglichkeit oder Behinderung der Be- oder Entladung von Wasserfahrzeugen und/oder Wagons, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert.
 
§ 6 Bezahlung des Kaufpreises
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
 
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Leistungsverweigerung
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder vom Verkäufer anerkannt sind; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder dem Verkäufer bekannt wird, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Käufer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat. Eine zur Leistungsverweigerung durch den Verkäufer berechtigende wesentliche Vermögensverschlechterung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Käufer mit fälligen, unbestrittenen und nicht einredebehafteten Forderung aus der Geschäftsbeziehung zum Verkäufer mit mehr als 4 Wochen in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wurde.
 
§ 8 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer für fahrfahrlässige Pflichtverletzungen. Weiter kann der Käufer den Verkäufer in jedem Fall, in dem der Verkäufer haftpflichtversichert ist, bis zur Höhe der Versicherungsdeckung in Anspruch nehmen.
(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der  angestellten und freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, soweit das schadenauslösende Ereignis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im kaufmännischem Verkehr bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.).

§ 10 Weiterführende Links
Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Der Verkäufer hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Der Verkäufer ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt auch nicht zu Eigen, sondern distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Web-Seite, auf die verwiesen wurde. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen.
 
§ 11 Gerichtsstand
(1) Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Verkäufers vereinbart (Amtsgericht München).

(2) Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

ENDE der AGB
 
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